Für die von Ihnen reservierte Ferienunterkunft gelten folgende Mietbedingungen:
Mit Ihrer Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten. Sollte diese Frist mangels Zahlung verstreichen, sind wir berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren und die Reservierung für das gebuchte Objekt aufzuheben. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt auf das angegebene Konto einzuzahlen.
Stornierung und Schadenspauschale:
Sie können jederzeit von ihrer Buchung zurücktreten. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so steht dem Anbieter eine Stornogebühr als pauschaler Schadensersatz wie folgt zu:
- Bis zu 60 Tage vor dem Anreisedatum: kostenfrei.
- Zwischen 59 und 31 Tagen vor dem Anreisedatum: 10% des Reisepreises.
- 30 oder weniger Tage vor dem Anreisedatum: 90% des Mietpreises.
Die Pauschale stellt keinen Entgeltanspruch für eine Leistung dar, sondern dient ausschließlich dem Ausgleich des entstandenen Schadens. Weitere Leistungen werden nach Rücktritt nicht erbracht.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Für das Inventar ist der Mieter während seines Aufenthaltes verantwortlich. Beschädigungen und Verlust sind bei Auszug anzugeben. Der Eigentümer trägt keinerlei Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßem Gebrauch oder durch uns nicht gemeldete Defekte entstehen. Der Vermieter behält sich die Unterbringung des Mieters in einer gleichwertigen Wohnung in der gleichen Anlage vor, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.